Deutscher Bundesrat beschließt die AÜG-Änderungen

 

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die vom Bundestag bereits beschlossenen Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gebilligt.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum 1. April 2017 in Kraft treten. 

 Link auf die Meldung des Deutschen Bundesrates