Am 17.10.2016 fand im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages die öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) statt.
Aus der Zeitarbeitsbranche haben Frau Damienne Cellier (Vorsitzende des Randstad Gesamtbetriebsrats), Thomas Bäumer (Vizepräsident des BAP) sowie Sven Kramer (stellvertretender Bundesvorsitzender des iGZ) teilgenommen.
Die Statements der Sachverständigen und Interessenvertreter aus den Lagern der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften fielen erwartungsgemäß extrem unterschiedlich aus.
Die Kurznachricht des Bundestages lautet:
„Experten: Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen korrigieren“
→ Link auf Website des Deutschen Bundestages
Wer sich einen umfassenden Überblick über die Stellungnahmen und Kritiken verschaffen möchte, sollte die Ausschussdrucksache 18(11)761 lesen. Diese beinhaltet die Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen und umfasst 130 Seiten.
→ Link auf Website des Ausschusses für Arbeit und Soziales
Die BV-Kunden finden im Kundenbereich unserer Website unter der Rubrik „Neues AÜG 2017“ umfassendes Informationsmaterial.
Ob der Bundestags-Ausschuss in seiner bevorstehenden Beschlussfassung Änderungsvorschläge zum AÜG-Gesetzentwurf aufgreifen bzw. vornehmen wird, gilt es abzuwarten.