Im Bundesanzeiger wurde gestern die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages für die Elektrohandwerke ohne Rückwirkung veröffentlicht.
Die Mindestentgelte betragen ab 01. August 2016:
| ab 01.08.2016 | 9,85 EUR Ost einschl. Berlin 10,35 EUR West |
| ab 01.01.2017 | 10,40 EUR Ost einschl. Berlin 10,65 EUR West |
| ab 01.01.2018 | 10,95 EUR bundesweit einheitlich |
| ab 01.01.2019 | 11,40 EUR bundesweit einheitlich |
Weitere Einzelheiten lassen sich aus dem Tarifvertrag entnehmen, der unseren Kunden im geschützten Downloadbereich auf unserer Website „Tarifverträge – Mindestlohntarifverträge“ zur Verfügung steht.
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