Nach monatelangem Streit in der Großen Koalition hat die Bundesregierung am 01. Juni 2016 den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ beschlossen.
Damit ist der Weg frei für das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Nach dem aktuell vorliegenden Zeitplan wird sich der Bundestag nach der Sommerpause im September und Oktober 2016 mit dem Regierungsentwurf befassen. Der Bundesrat wird abschließend im November 2016 den Gesetzentwurf beraten und beschließen.
Folglich könnte das neue AÜG tatsächlich zum 01. Januar 2017 in Kraft treten.
In der kommenden Woche (23. KW) werden wir unsere BV-Kunden per Rundschreiben ausführlich über die Inhalte des Regierungsentwurfs informieren.
Zudem werden wir im Herbst halbtägige Sonderseminare zum „Neuen AÜG 2017“ anbieten.
→ Link auf Artikel der Bundesregierung
→ Link auf „Hintergrundinformationen“ des BMAS