Nach einem Bericht der F.A.Z vom heutigen Tage, haben sich die Spitzen der großen Koalition auf folgende Punkte geeinigt:
In-Kraft-Treten des neuen AÜG zum 01. Juli 2017 anstatt zum 01. Januar 2017.
- Eine Übergangsregelung wie zur Höchstüberlassungsdauer soll auch für Equal Pay gelten.
- Die Unterbrechungsregelung bzgl. „Neustart“ der Fristen bis zum Equal Pay bzw. zur Höchstüberlassungsdauer soll 3 anstatt 6 Monate betragen.
- Zeitarbeitnehmer dürfen in bestreikten Betrieben eingesetzt werden, sofern keine Tätigkeiten ausgeübt werden, die bislang von den Streikenden erledigt wurden.
Link zur F.A.Z-Pressemeldung