„Fragwürdige“ Statistik der BA: 1. HJ 2010

Die Bundesagentur für Arbeit hat heute die Statistik „Arbeitsmarkt in Zahlen – Arbeitnehmerüberlassung" für das 1. Halbjahr 2010 veröffentlicht.

Zunehmend stellt sich die Frage, inwieweit die Zahlenreihen mit den tatsächlichen Gegebenheiten des Marktes übereinstimmen.

Die Gesamtzahl der so genannten „Verleihbetriebe" soll nur noch 16.115 (Stichtag 30.06.2010) betragen. Wenige Monate zuvor – zum Stichtag 31.12.2009 – waren demgegenüber 23.448 „Verleihbetriebe" erfasst. Das würde in der Konsequenz bedeuten:

trotz gigantischen Wachstums in der Zeitarbeitsbranche müsste der Statistik zu folge ein „Betriebssterben" stattgefunden haben – ein Rückgang von 7.333 „Verleihbetrieben".

Das kann nicht sein!

Bei der Ursachenforschung stellt der kritische Betrachter fest, dass in dem vorliegenden Werk die Zahlen für die zurückliegenden Jahre „stillschweigend" im Nachhinein geändert wurden.

So werden für das Kalenderjahr 2009 urplötzlich 15.300 „Verleihbetriebe" statt ursprünglich 23.448 ausgewiesen. Zum Jahresende 2008 waren es auf einmal nur noch 15.581 anstatt ursprünglich 25.165.

Die Fußnote 4 unter der Tabelle 9 könnte eine Erklärung liefern – Zitat: „Berücksichtigt werden nur Verleihbetriebe mit mindestens einem Leiharbeitnehmer".

In den vorhergehenden Statistiken existierte diese Fußnote allerdings auch und zwar als Index speziell für das Kalenderjahr 2007. Es wurden in der Vergangenheit 21.241 „Verleihbetriebe" zum Stichtag 31.12.2007 gelistet - aktuell sind es nur noch 14.100!?

Hinsichtlich der Anzahl beschäftigter Zeitarbeitnehmer wird „verkündet", dass 806.123 „Leiharbeitnehmer" gezählt wurden. In der Tabelle 39 werden demgegenüber nur 706.631 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte den Wirtschaftsgruppen 782 und 783 „Überlassung von Arbeitskräften" zugeordnet (Stichtag: 30.06.2010). Diese Zahl ist exakt identisch mit dem Monatsbericht Dezember und Jahresbericht 2010 der BA. Immerhin wird einleitend auf Seite 3 unter der Überschrift „Bezug zur Beschäftigungsstatistik" darauf hingewiesen, dass es aufgrund methodischer Unterschiede bzgl. der Kriterien „wirtschaftsfachlicher Schwerpunkt der Betriebe", „Stammpersonal" und „kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse" zwischen einerseits den Monatsberichten der BA und andererseits der AÜG-Statistik zu Abweichungen komme.

Aus unserer Sicht werden die Beschäftigtenzahlen und Tätigkeiten bzgl. der Zeitarbeitnehmer mit der zukünftigen Umsetzung des neunstelligen Tätigkeitsschlüssels ab 1. Dezember 2011 wesentlich exakter und aufschlussreicher sein. Mit der Einführung des neuen Schlüsselverzeichnisses werden die Arbeitsmarktanalysten erstmals exakte Daten hinsichtlich ausgeübter Tätigkeit, Schulabschluss, beruflicher Ausbildungsabschluss und der Vertragsform (Vollzeit vs. Teilzeit sowie unbefristet vs. befristet) jedes einzelnen Zeitarbeitnehmers verfügbar haben.