Warnung vor schärferer Regulierung der Zeitarbeit

Die Verbände AMP (Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister), BZA (Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen), BDWi (Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft), sowie VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) warnen die Politiker in einem offenen Brief davor, durch eine schärfere Regulierung der Zeitarbeit im Rahmen des Hartz-IV-Vermittlungsverfahrens den Aufschwung am Arbeitsmarkt abzuwürgen.

Die von der rot-grünen Opposition geforderte Gleichbezahlung von Zeitarbeitnehmern wie die Stammbelegschaften würde Zehntausende Arbeitsplätze kosten. Die Branche drohe zum „Verschiebebahnhof" zwischen Regierung und Opposition zu werden.

Das Schreiben ging am Wochenende an Bundesministerin Ursula von der Leyen (CDU), Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP), den CSU-Vorsitzende Horst Seehofer, Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU), SPD-Verhandlungsführerin Manuela Schwesig sowie an die Fraktionschefs im Bundestag.

Ohne Not haben führende FDP-Politiker den Modus des Equal-Payment nach einer Beschäftigungsdauer von 6 bis 12 Monaten ins Spiel gebracht. Der SPD ist das zu lang. „Mehr als vier Wochen helfen den meisten Arbeitnehmern nicht", sagte Verhandlungsführerin Manuela Schwesig am Wochenende. Das wiederum würde nach Ansicht der Verbände diejenigen treffen, die nur über die Zeitarbeit eine sozialversicherungspflichtige, tarifgebundene Vollzeitstelle finden.

„Einen großen Teil von Ihnen würde die Politik durch die geplanten Maßnahmen in die Arbeitslosigkeit entlassen", heißt es in dem Brief.

Auch der Arbeitgeberverband Gesamtmetall warnt vor einer strengen Regulierung. Qualifizierte Fachkräfte sollten zwar durchaus über einen „wirtschaftlich angemessenen Zeitraum" an den tariflichen Grundlohn herangeführt werden, sagte Gesamtmetall-Präsident Martin Kannegiesser. Gering qualifizierte aber müssten „deutlich niedriger" eingestuft werden, sonst werde es für die Entleihbetriebe zu teuer. Außerdem müsse je nach Branche unterschiedlich festgelegt werden, von wann an eine gleiche Bezahlung einsetzt, weshalb eine gesetzliche Regelung nicht sinnvoll sei.

iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz wertet die geplante Einschränkung der AÜG-Tariföffnungsklausel als verfassungswidrigen Eingriff in die Tarifautonomie