TOP – Berichterstattung zur Zeitarbeit in der F.A.Z.

Unter der Headline „Zeitarbeit im Zangengriff" veröffentlicht die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) in der heutigen Ausgabe den Fachbeitrag der Autoren Richard Giesen und Volker Rieble. Aus unserer Sicht ist es dem Autorenduo exzellent gelungen, die derzeitige Gefechtslage in der Zeitarbeitsbranche scharfsinnig zu analysieren und den Lesern gut zu vermitteln.

Hier als kleiner Ausschnitt der letzte Absatz:

„... Dass das skizzierte Vorgehen die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit (über)strapaziert, liegt auf der Hand. Auch manche Mitarbeiter der Sozialversicherungsträger haben Bedenken, das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung der politischen Opportunität zu opfern. Die Hoffnung ruht nicht auf Erfurt, sie ruht auf Kassel. Das Bundessozialgericht sieht die Sozialversicherungsträger verpflichtet, den Unternehmen bei der Beitragsabführung hilfreich und sorgsam zur Hand zu gehen. Gerade der Fall, dass sich auf einem fremden Rechtsgebiet durch Rechtsprechungsänderung die beitragsrechtliche Lage ändert, ist entschieden. Das Bundessozialgericht hat das Rückwirkungsverbot gerade im Beitragsrecht aktiviert. Die Urteile sind in der amtlichen Entscheidungssammlung des Bundessozialgerichts zu finden (BSGE 51, 31; BSGE 55, 297). So bleibt die Erwartung, dass der Rechtsstaat am Ende von den Sozialgerichten verteidigt wird. Sie sind der sozialpolitischen Intervention weit weniger zugeneigt als andere."