Tarifverträge Zeitarbeit: 3. Verhandlungsrunde am 22. April 2013

Am Montag, den 22. April 2013, fand die dritte Tarifverhandlung zwischen den DGB-Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeitsbranche BAP und iGZ statt, um über die Entgelttarifverträge weiter zu verhandeln. Über die Gewerkschaftsforderungen wird auf der Website des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) umfassend berichtet, auszugsweise Wiedergabe: 

In der dritten Verhandlungsrunde haben die DGB-Mitgliedsgewerkschaften bekräftigt, dass eine eindeutige Vereinbarung zum Streikbrucheinsatz eine Bedingung ist für einen Abschluss über den Entgelttarifvertrag. Ebenso erwarten die Mitgliedsgewerkschaften in der DGB-Tarifgemeinschaft ein Entgegenkommen der Gegenseite in den Forderungen zu den Mantel- und Entgeltrahmentarifverträgen.

Während der Verhandlung wurden im Wesentlichen Positionen ausgetauscht zu einem möglichen Modus einer Angleichung der Ost- und Westentgelte. Die Vorschläge der Arbeitgeberseite für Angleichungsvereinbarungen mit Laufzeiten bis weit in das Jahr 2028 hinein sind für die DGB-Mitgliedsgewerkschaften nicht akzeptabel und wurden klar zurückgewiesen. Auch die von der Gegenseite diskutierten Stufen zur Entgelterhöhung (Steigerung von 1,8 % für die erste Stufe und Steigerung von 1,9 % für die zweite Stufe im Westen) sind für die DGB-Mitgliedsgewerkschaften materiell nicht hinnehmbar.

Nach vier Stunden wurde die Tarifverhandlung vertagt. Der nächste Verhandlungstermin ist der 30. April 2013.

 Die grundlegenden Forderungen der Gewerkschaften lauten:

  • Die unterste Entgeltgruppe solle in zwei Stufen von zuerst 8,50 Euro auf dann 9,00 Euro (West) erhöht werden. Die anderen Entgeltgruppen müssten entsprechend prozentual angepasst werden.
  • Die Entgelttarife der neuen Bundesländer (Ost) sollen sich an das Niveau der alten      Bundesländer (West) so annähern, dass am Ende der Laufzeit ein gleiches Entgeltniveau Ost/West erreicht ist.
  • Der Entgelttarifvertrag soll eine Laufzeit von 24 Monaten bekommen.
  • Der Mindestlohntarifvertrag würde dann eine Laufzeit von 30 Monaten bekommen      (wegen Vorlaufzeit zum Erlass der Rechtsverordnung von ca. 6 Monaten, deshalb ist ein frühzeitiger Abschluss notwendig).

Darüber hinaus liegen seitens der Gewerkschaften punktuelle Forderungen hinsichtlich der Tarifnormen des Manteltarifvertrages auf dem Tisch: Streikbrecher-Einsätze, Ausschlussfristen, Arbeitszeitkonten, Eingruppierungsmerkmale und Geltungsbereich für Werkverträge.

ÆÆ Link zu der Website des DGB.