Aufgrund der Tarifabschlüsse des letzten Jahres (BZA und iGZ) und im Sommer diesen Jahres (AMP) erhöhen sich zum 01. November 2011 die Tarifentgelte für die Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer, auf deren Arbeitsverhältnisse die Tarifverträge der führenden Branchenverbände anzuwenden sind. Nachfolgend die vereinbarten Entgelterhöhungen:
I. AMP und CGB-Einzelgewerkschaften haben zum 01. Juli 2011 den Mindestlohntarifvertrag in Kraft gesetzt. Das Mindestentgelt erhöht sich:
Zum 01.11.2011 auf 7,01 €/Std. Ost, 7,89 €/Std. West,
Zum 01.11.2012 auf 7,50 €/Std. Ost, 8,19 €/Std. West.
Die Entgeltgruppen E 2 bis E 9 Ost/West bleiben unverändert (Stand 01.07.2011).
II. BZA und DGB-Gewerkschaften haben in § 3 des Entgelttarifvertrages vom 09.03.2010 ab 01. November 2011 neue Entgelttabellen vereinbart. Der Lohn in der Entgeltgruppe 1 erhöht sich:
Zum 01.11.2011 auf 7,01 €/Std. Ost, 7,89 €/Std. West,
Zum 01.11.2012 auf 7,50 €/Std. Ost, 8,19 €/Std. West.
Die Entgeltgruppen E 2 bis E 9 Ost/West erhöhen sich ebenfalls zum 01.11.2011 und 01.11.2012.
III. IGZ und DGB-Gewerkschaften haben in § 2 des Entgelttarifvertrages vom 30.04.2010 ab 01. November 2011 neue Entgelttabellen vereinbart. Der Lohn in der Entgeltgruppe 1 erhöht sich:
Zum 01.11.2011 auf 7,01 €/Std. Ost, 7,89 €/Std. West,
Zum 01.11.2012 auf 7,50 €/Std. Ost, 8,19 €/Std. West.
Die Entgeltgruppen E 2 bis E 9 Ost/West erhöhen sich ebenfalls zum 01.11.2011 und 01.11.2012.
Ab 01. November 2011 gelten damit bundesweit für die Anwender der führenden Zeitarbeits-Branchentarifverträge (AMP, BZA und iGZ) in der untersten Lohngruppe einheitlich 7,01 €/Std. (Ost) bzw. 7,89 €/Std. (West).
Eine Tabelle der aktuellen Tarifentgelte im Vergleich steht unseren Kunden im kennwortgeschützten Downloadbereich zur Verfügung.