Tarifeinigung bei iGZ und DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit

Heute haben der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen und die DGB-Gewerkschaften einen neuen Tarifabschluss vereinbart.
Zum 01. Juli 2010 treten folgende Änderungen in Kraft:

  • Der Entgeltarifvertrag hat eine Laufzeit vom 01.07.2010 bis zum 31.10.2013. Die Entgeltgruppe „M“ ist nicht mehr Bestandteil der Entgelttabellen.
  • Die Entgeltgruppen werden in vier Schritten erhöht. Die Entgeltgruppe 1 steigt im Westen ab 01.07.2010 auf 7,60 EUR/Stunde, im Osten auf 6,65 EUR/Stunde. In der vierten Stufe werden die Löhne ab 01.11.2012 auf 8,19 EUR/Stunde im Westen und auf 7,50 EUR/Stunde im Osten erhöht.
  • Genau wie BZA und DGB haben auch iGZ und DGB einen neuen Mindestlohntarifvertrag verhandelt. Der Mindestlohn entspricht den Löhnen in der Entgeltgruppe 1 und beträgt ab 01.07.2010 im Westen 7,60 EUR/Stunde, im Osten 6,65 EUR/Stunde. Die Parteien verpflichten sich, die Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu beantragen.
  • Das Tarifwerk iGZ/DGB soll künftig bei missbräuchlicher Nutzung von konzerninterner Zeitarbeit keine Anwendung mehr finden. Die Tarifvertragsparteien haben dazu eine entsprechende Tarifklausel vereinbart, die den möglichen Missbrauch der Inanspruchnahme von Zeitarbeit eingeschränkt.
  • Des Weiteren wurde die Einrichtung einer „Tarif-Güte-Stelle“ und eine Absichtserklärung zu Maßnahmen der Weiterbildung und Qualifizierung vereinbart.
  • Das Verhandlungsergebnis wird auf der Mitgliederversammlung am 05.05.2010 zur Abstimmung gestellt. Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 12.05.2010 vereinbart.