Tarifeinigung bei iGZ und DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit
Heute haben der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen und die DGB-Gewerkschaften einen neuen Tarifabschluss vereinbart. Zum 01. Juli 2010 treten folgende Änderungen in Kraft:
Der Entgeltarifvertrag hat eine Laufzeit vom 01.07.2010 bis zum 31.10.2013. Die Entgeltgruppe „M“ ist nicht mehr Bestandteil der Entgelttabellen.
Die Entgeltgruppen werden in vier Schritten erhöht. Die Entgeltgruppe 1 steigt im Westen ab 01.07.2010 auf 7,60 EUR/Stunde, im Osten auf 6,65 EUR/Stunde. In der vierten Stufe werden die Löhne ab 01.11.2012 auf 8,19 EUR/Stunde im Westen und auf 7,50 EUR/Stunde im Osten erhöht.
Genau wie BZA und DGB haben auch iGZ und DGB einen neuen Mindestlohntarifvertrag verhandelt. Der Mindestlohn entspricht den Löhnen in der Entgeltgruppe 1 und beträgt ab 01.07.2010 im Westen 7,60 EUR/Stunde, im Osten 6,65 EUR/Stunde. Die Parteien verpflichten sich, die Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu beantragen.
Das Tarifwerk iGZ/DGB soll künftig bei missbräuchlicher Nutzung von konzerninterner Zeitarbeit keine Anwendung mehr finden. Die Tarifvertragsparteien haben dazu eine entsprechende Tarifklausel vereinbart, die den möglichen Missbrauch der Inanspruchnahme von Zeitarbeit eingeschränkt.
Des Weiteren wurde die Einrichtung einer „Tarif-Güte-Stelle“ und eine Absichtserklärung zu Maßnahmen der Weiterbildung und Qualifizierung vereinbart.
Das Verhandlungsergebnis wird auf der Mitgliederversammlung am 05.05.2010 zur Abstimmung gestellt. Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 12.05.2010 vereinbart.