Tarifeineinigung Zwischen BZA und DGB erzielt

Völlig überraschend wurde im Laufe des Dienstags aus Düsseldorf die Einigung seitens der Tarifpartner signalisiert, da in der Branche erst für Mitte Februar mit der Fortführung der Verhandlungen gerechnet wurde.
Aus der offiziellen Pressemitteilung des Bundesverbandes Zeitarbeit (BZA) vom 26.01.2010:
Der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes haben sich heute auf neue Entgelte in der Zeitarbeit geeinigt und damit eine intensive Verhandlungsrunde erfolgreich zum Abschluss gebracht. Die neue Entgeltstruktur und die übrigen Tarifregelungen treten am 1. Mai 2010 in Kraft und gelten bis zum 30. April 2012…
Der Abschluss sieht eine schrittweise Erhöhung der Entgelte aller Entgeltgruppen um zweimal 2,5 Prozent vor. Zudem ist eine Einmalzahlung in Höhe von 80,00 Euro vereinbart…
Mit dem Tarifabschluss steigt der Lohn für ungelernte Helfer (Entgeltgruppe 1) im Bereich des BZA zum 1. Mai auf 7,56 Euro im Westen und auf 6,62 Euro im Osten.
Wir haben hierzu den BZA-Verhandlungsführer Thomas Bäumer nach weiteren Details befragt.
Im Manteltarifvertrag wird unter § 8.6 die Anrechenbarkeit von Reisekostenzahlungen auf das Tarifentgelt von aktuell 25 auf 12,5 Prozent reduziert. Zum 30.04.2011 wird diese Tarifnorm auslaufen und dann nicht mehr anwendbar sein.
Die Entgeltdifferenzierung zwischen alte und neue Bundesländer wird zukünftig 12,5 Prozent statt derzeit 13 Prozent betragen.
Die Einmalbezahlung in Höhe von 80,00 Euro brutto wird mit dem Stichtag 01.05.2010 verknüpft und an alle Zeitarbeitnehmerin und Zeitarbeitnehmer gezahlt, die ungekündigt mindestens vier Monate ununterbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis zum Personaldienstleister stehen.