Streit um die Tariffähigkeit der CGZP - Termin im Februar

Das Arbeitsgericht Berlin teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 33/10 mit, dass dort ein Verfahren anhängig ist, in welchem es um die Tariffähigkeit der CGZP in bestimmten zurückliegenden Zeitabschnitten geht. Mehrere ruhend gestellte Verfahren seien darin zusammengefasst und werden nun wieder aufgenommen.
Bemerkenswert ist, dass das Arbeitsgericht bereits für den Monat Februar 2011 mit einem Termin rechnet. Ein solche Terminierung ist allerdings erst dann sinnvoll, wenn die Entscheidungsgründe des BAG-Beschlusses vom 14.12.2010 zur Tariffähigkeit der CGZP vorliegen. Somit geht das Arbeitsgericht Berlin offenbar davon aus, dass die Entscheidungsgründe zeitnah zur Verfügung stehen werden.

Damit wird die Diskussion, in wie weit der Beschluss des BAG vom 14.12.2010 vergangenheitsbezogen ist, zusätzliche Brisanz erhalten, da das Arbeitsgericht Berlin diesen Aspekt eigenständig entscheiden wird.