Die Bundesagentur für Arbeit hat die amtlichen Kennzahlen der Zeitarbeitsbranche für das zweite Halbjahr 2010 veröffentlicht. Das Zahlenmaterial basiert auf den statistischen Meldungen aller AÜG Erlaubnisinhaber, weil die so genannten „Verleiher" kraft Gesetzes (§ 8 Abs. 2 AÜG) verpflichtet sind, halbjährlich die Kennzahlen auf behördlichen Vordrucken gegenüber den zuständigen Regionaldirektionen zu erstatten. Es gibt einen neuen historischen Höchststand zu verkünden: Für den Monat November 2010 wurden 866.520 Zeitarbeitnehmer registriert. Die bisherige Bestmarke hatte der Juli 2008 mit seinerzeit 823.101 Zeitarbeitnehmern inne.
Aufgrund unserer kritischen Haltung gegenüber dem Zahlenmaterial, insbesondere den Kennzahlen in punkto „Verleihbetriebe", die wir im Januar 2011 publiziert hatten (siehe die Aktuelle Info vom 21.01.2011), kommt jetzt mit Verspätung des Rätsels Lösung. Auszugsweise Wiedergabe der Erläuterungen zur Erhebungsmethode:
Revidierte Daten zur Anzahl der Verleihbetriebe
„Die bislang veröffentlichte Anzahl der Verleihbetriebe wurde im Januar 2011 nach unten revidiert. In der Vergangenheit war die Anzahl an Verleihbetrieben fälschlicherweise für den Zeitraum eines Kalenderhalbjahres nach Betriebsgrößenklassen ausgewiesen. Dies führte zu Doppelzählungen, da ein Verleihbetrieb innerhalb des Betrachtungszeitraums die Größenklasse wechseln kann. Daher wurde das Messkonzept beginnend mit der Veröffentlichung für das 1. Halbjahr 2010 auf ein Stichtagskonzept umgestellt. Ausgewiesen werden seit Januar 2011 alle Verleihbetriebe, die am betreffenden Stichtag Leiharbeitnehmer beschäftigen. Durch diese Umstellung sind Doppelzählungen ausgeschlossen. Das Ergebnis ist eine deutlich geringere Anzahl an Verleihbetrieben (durchschnittlich etwa minus 35 Prozent) gegenüber früher veröffentlichten Daten. Der Bestand an Leiharbeitnehmern ist davon nicht betroffen..." In Deutschland sind 10.631 Verleihbetriebe erfasst, deren Betriebszweck ausschließlich oder überwiegend die Arbeitnehmerüberlassung beinhaltet. Davon haben 4.370 den Status als rechtlich unselbständige Zweigniederlassung.
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