Post-Mindestlohn ist rechtswidrig

 Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entscheidet: Der von der Deutschen Post, dem von ihr dominierten Verband Postdienste und der Gewerkschaft Ver.di ausgehandelte Mindestlohn für Post-Beschäftigte von bis zu 9,80 Euro ist rechtswidrig. Damit geben die Richter privaten Konkurrenten der Post recht.

Der Post-Mindestlohn ist rechtswidrig. Beim Erlass der entsprechenden Verordnung habe das Bundesarbeitsministerium gravierende Verfahrensfehler begangen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Zitat aus der offiziellen Pressemitteilung des BVerwG:

„…Die Postmindestlohnverordnung verletze die Rechte der Kläger, weil die Beklagte bei deren Erlass das gesetzlich in § 1 Abs. 3a Satz 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz a.F. vorgeschriebene Beteiligungsverfahren nicht eingehalten habe. Danach hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor Erlass der Rechtsverordnung den in deren Geltungsbereich fallenden Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie den Parteien des Tarifvertrages Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. Dies sei nicht in dem vom Gesetz vorgeschriebenen Maße geschehen. Damit seien die Beteiligungsrechte der Kläger verletzt worden…“