Nichtzahlung von Mindestlohn ist Straftat

Das Landgericht Magdeburg hat am Dienstag, 29. Juni 2010, den Chef einer Reinigungsfirma zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt.
Es bewertete das Unterschreiten des allgemeinverbindlichen Mindestlohns als Straftat und nicht wie bisher üblich als Ordnungswidrigkeit.
Gericht, Staatsanwaltschaft und Gewerkschaften messen dem Richterspruch daher bundesweite Bedeutung zu.
Da Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nur aus dem tatsächlich gezahlten Lohn und nicht nach dem Mindestlohn abgeführt wurden, sah die Staatsanwaltschaft den Tatbestand des Vorenthaltens von Sozialbeiträgen und Veruntreuung von Arbeitsentgelt als erfüllt an.
„Wenn Unternehmen Dumpinglöhne zahlen, müssen sie künftig mit härteren Strafen rechnen“, wird der Staatsanwalt Andreas Strauß von der Süddeutschen Zeitung zitiert.