Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat erneut das amtliche Merkblatt für Leiharbeitnehmer geändert.
Das Merkblatt, das die Personaldienstleister zusammen mit dem Arbeitsvertrag den Zeitarbeitnehmern aushändigen müssen, wurde auf Seite 4 bei Abschnitt I ab dem zweiten Absatz wie folgt geändert:
I. Wer hilft bei Streitigkeiten oder Fragen?
Ab Absatz 2:
Bei Zweifeln, ob der Verleiher die erforderliche Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit besitzt, können Sie sich an das jeweils zuständige Team Arbeitnehmerüberlassung in den Agenturen für Arbeit Düsseldorf, Nürnberg und Kiel wenden. Diese Teams nehmen auch Hinweise auf Rechtsverstöße von Erlaubnisinhabern entgegen und gehen diesen nach.
Die drei zuständigen Teams Arbeitnehmerüberlassung sind mittels folgender Kontaktdaten erreichbar:
• Agentur für Arbeit Düsseldorf, Josef-Gockeln-Straße 7, 40474 Düsseldorf (Tel:: 0211 692 4500);
• Agentur für Arbeit Kiel, Projensdorfer Straße 82, 24106 Kiel (Tel.: 0431 709 1010);
• Agentur für Arbeit Nürnberg, Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg (Tel.: 0911 529 4343).
Die Teams Arbeitnehmerüberlassung sind jeweils für Erlaubnisinhaber mehrerer Bundesländer zuständig. Das Team in der Agentur für Düsseldorf für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen. Das Team der Agentur für Arbeit Nürnberg für die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland. Das Team in der Agentur für Arbeit Kiel für alle übrigen Bundesländer.
Unsere BV-Kunden können sich das BA-Merkblatt im Kundenbereich > Fachliteratur > Recht downloaden.