Neuer Mindestlohn in der Abfallwirtschaft ab 1. November 2011 in Kraft

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat heute am 28.10.2011den Mindestlohntarifvertrag für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst im Bundesanzeiger (Ausgabe Nr. 164) veröffentlicht.

Der Mindestlohn-TV per Rechtsverordnung wird ab kommenden Dienstag, den 01. November zwingend in Kraft treten.

Der neue Mindestlohn beträgt bundesweit einheitlich: 8,33 €/Std.

Dieser Mindestlohn gilt bis 31. März 2012, weil die Rechtsverordnung nur für diese kurze Laufzeit Gültigkeit besitzt.

Weitere Einzelheiten lassen sich der einschlägigen Verordnung bzw. dem Mindestlohn-TV entnehmen. Diese stehen unseren Kunden in Kürze im geschützten Downloadbereich (Tarifverträge – Mindestlohntarifverträge) unserer Website zur Verfügung.

Bergbauspezialarbeiten:

Zusätzlich wird durch die Zweite Rechtsverordnung in der Branche der Bergbauspezialarbeiten der bundesweite Mindeststundenlohn in Höhe von 11,53 Euro für einfache bergmännische Arbeiten bzw. in Höhe von 12,81 Euro für fachliche Arbeiten festgesetzt.

Die Verordnung gilt gleichfalls ab dem 1. November 2011 bis zum 31. März 2013.