Neuer Mindestlohn für die Abfallwirtschaft seit 01.01.2010

Das Bundesarbeitsministerium hat den Mindestlohntarifvertrag für die Abfallwirtschaft noch am 31.12.2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist der Mindestlohn per Rechtsverordnung seit 01.01.2010 in kraft. Er beträgt 8,02 € pro Stunde und gilt bis zum 31.10.2010. Der Geltungsbereich umfasst nicht nur die Abfallwirtschaft, sondern auch die Straßenreinigung und den Winterdienst. Die Einzelheiten lassen sich der einschlägigen Verordnung entnehmen. Diese stellen wir im Kundenbereich (Tarifverträge – Mindestlohntarifverträge) unserer Homepage zur Verfügung.