Neuer großer Zeitarbeitsverband: BAP

Der Zusammenschluss der bisherigen Verbände AMP (Arbeitgeberverband Mittelständische Personaldienstleister e.V.) und BZA (Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V.) ist am heutigen Tage in Berlin vollbracht.

Die Verbandsmitglieder stimmten in jeweils getrennten Mitgliederversammlungen der Fusionierung zu.

Der Name des neuen Branchenverbandes lautet:

Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP).

Zitat aus der offiziellen Verbands-Mitteilung in punkto Tarifverträge:

„... Die Tarifverträge Zeitarbeit des BZA und der DGB-Tarifgemeinschaft sowie die Tarifverträge des AMP mit dem CGB sind auch nach der Fusion zum BAP vollumfänglich gültig. Der BAP als Gesamtrechtsnachfolger übernimmt alle Rechte, Pflichten und Verträge. An den Tarifverträgen, an deren Inhalten und Gültigkeit, ändert sich also nichts. Der BAP bekennt sich zur Sozialpartnerschaft und ist damit Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und der CGB-Gewerkschaften. Dadurch sorgt der BAP für eine ausgeglichene Tarifpolitik...."