Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Mindestlohntarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk heute am 09.03.2010 im Bundesanzeiger (Ausgabe Nr. 37) veröffentlicht.
Damit tritt der Mindestlohn-TV per Rechtsverordnung ab morgen, Mittwoch den 10. März 2010 zwingend in kraft.
Die neuen Mindestlöhne betragen:

  • Innenreinigung (Lohngruppe 1)
  • Region West mit Berlin: 8,40 Euro / Stunde, 
  • ab 01.01.2011 Erhöhung auf 8,55 Euro / Stunde.
  • Region Ost: 6,83 Euro/Stunde, ab 01.01.2011 Erhöhung auf 7,00 Euro / Stunde
  • Außenreinigung (Lohngruppe 6)
  • Region West mit Berlin: 11,13 Euro / Stunde, 
  • ab 01.01.2011 Erhöhung auf 11,33 Euro / Stunde.
  • Region Ost: 8,66 Euro/Stunde, ab 01.01.2011 Erhöhung auf 8,88 Euro / Stunde

Die Einzelheiten lassen sich der einschlägigen Verordnung entnehmen. Sie steht unseren Kunden im geschützten Downloadbereich (Tarifverträge – Mindestlohntarifverträge) unserer Website zur Verfügung.
Zum Anwendungsbereich der neuen Mindestlöhne verweisen wir auf unser ausführliches Rundschreiben Nr. 1/2010 vom 18.01.2010.