Neue Mindestlöhne im Gebäudereinigerhandwerk in Kraft!

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Mindestlohntarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk heute am 09.03.2010 im Bundesanzeiger (Ausgabe Nr. 37) veröffentlicht.
Damit tritt der Mindestlohn-TV per Rechtsverordnung ab morgen, Mittwoch den 10. März 2010 zwingend in kraft.
Die neuen Mindestlöhne betragen:

  • Innenreinigung (Lohngruppe 1)
  • Region West mit Berlin: 8,40 Euro / Stunde, 
  • ab 01.01.2011 Erhöhung auf 8,55 Euro / Stunde.
  • Region Ost: 6,83 Euro/Stunde, ab 01.01.2011 Erhöhung auf 7,00 Euro / Stunde
  • Außenreinigung (Lohngruppe 6)
  • Region West mit Berlin: 11,13 Euro / Stunde, 
  • ab 01.01.2011 Erhöhung auf 11,33 Euro / Stunde.
  • Region Ost: 8,66 Euro/Stunde, ab 01.01.2011 Erhöhung auf 8,88 Euro / Stunde

Die Einzelheiten lassen sich der einschlägigen Verordnung entnehmen. Sie steht unseren Kunden im geschützten Downloadbereich (Tarifverträge – Mindestlohntarifverträge) unserer Website zur Verfügung.
Zum Anwendungsbereich der neuen Mindestlöhne verweisen wir auf unser ausführliches Rundschreiben Nr. 1/2010 vom 18.01.2010.