Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Mindestlohntarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk heute am 09.03.2010 im Bundesanzeiger (Ausgabe Nr. 37) veröffentlicht.
Damit tritt der Mindestlohn-TV per Rechtsverordnung ab morgen, Mittwoch den 10. März 2010 zwingend in kraft.
Die neuen Mindestlöhne betragen:
Die Einzelheiten lassen sich der einschlägigen Verordnung entnehmen. Sie steht unseren Kunden im geschützten Downloadbereich (Tarifverträge – Mindestlohntarifverträge) unserer Website zur Verfügung.
Zum Anwendungsbereich der neuen Mindestlöhne verweisen wir auf unser ausführliches Rundschreiben Nr. 1/2010 vom 18.01.2010.