Neue Geschäftsanweisung der BA

 Neue Geschäftsanweisung der BA
zur Durchführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

 

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die „Geschäftsanweisung zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)“ mit Stand Februar 2013, gültig ab 20.02.2013, überarbeitet und auf der amtlichen Website www.arbeitsagentur.de veröffentlicht.

„Innovative“ Neuerungen gibt es allerdings keine.

Die BA Geschäftsanweisung ist für unsere BV-Kunden im Kundenbereich, Rubrik Fachliteratur / Recht eingestellt. Per Rundschreiben werden wir in Kürze über die redaktionellen Änderungen informieren.

Hinweis: Am 16. April wird Gerd Worm, Volljurist und Referent OS 12 in der BA-Zentrale, auf unserem 7. ES-Unternehmerforum in Fulda über die Neuorganisation der Durchführung des AÜG referieren. Begleitet wird er von zwei Kollegen des Prüfteams Düsseldorf.

Link: 7. ES-Unternehmerforum