Neue AMP- und BVD-Entgelte in der Entgeltgruppe 1 ab 01. Juli 2011

Der AMP, BVD und die CGB-Einzelgewerkschaften haben zum 01. Juli 2011 den Mindestlohntarifvertrag in Kraft gesetzt.

Das Mindestentgelt beträgt in den Neuen Bundesländern einschl. Berlin (Ost) 6,89 €/Stunde, in den übrigen Bundesländern (West) 7,79 €/Stunde.

Die nächsten Erhöhungen sind wie folgt vereinbart:

Zum 01.11.2011 auf 7,01 €/Std. Ost, 7,89 €/Std. West,

Zum 01.11.2012 auf 7,50 €/Std. Ost, 8,19 €/Std. West.

Der Tarifvertrag endet zum 31.10.2013.

In § 2 des Tarifvertrages ist das Arbeitsortprinzip festgelegt. Auswärts beschäftigte Arbeitnehmer erhalten den Mindestlohn, der für den Beschäftigungs-/Einsatzort gilt. Sie behalten jedoch den Anspruch auf das Entgelt ihres Einstellungsortes, wenn dies höher ist. Werden also Zeitarbeitnehmer mit Einstellort „Ost" im Westen eingesetzt, haben sie Anspruch auf mindestens 7,79 €/Stunde.

Hintergrund: Das am 30.04.2011 in Kraft getretene neue AÜG schreibt u. a. „Equal Treatment" vor, wenn Tarifverträge angewendet werden, die niedrigere Entgelte als die allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit festschreiben.

Für die Anwender der mit den CGB-Einzelgewerkschaften vereinbarten Tarifverträge wäre dies ab 01. Juli 2011 der Fall gewesen, da der Lohn in der Entgeltgruppe 1 6,56 €/Std. (Ost) bzw. 7,75 €/Std. (West) beträgt.

AMP, BVD und CGB werden daher die Entgelttarifverträge Ost und West ab 01. Juli 2011 an den Mindestlohntarifvertrag anpassen.

Zum 01. Juli 2011 gelten damit bundesweit für die Anwender der führenden Zeitarbeits-Branchentarifverträge (AMP, BZA und iGZ) in der untersten Lohngruppe einheitlich 6,89 €/Std. (Ost) bzw. 7,79 €/Std. (West).