LAG-Mainz: Equal-Pay-Klagen werden ausgesetzt

Mit Beschluss vom 15.06.2011 hat das Landesarbeitsgericht Mainz (LAG) entschieden, dass von einem Zeitarbeitnehmer (Kläger) am 29.06.2009 eingeleitete „Equal-Pay-Klageverfahren" bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die rückwirkende Tariffähigkeit der CGZP auszusetzen.

Der Zeitarbeitnehmer hatte für den Zeitraum ab August 2003 bis einschließlich Januar 2009 Equal-Pay Ansprüche sowie Urlaubsabgeltungsansprüche in Höhe von insgesamt 90.860,21 € geltend gemacht. Das Arbeitsgericht Kaiserslautern (Vorinstanz) hatte am 25.03.2011 die Aussetzung des Verfahrens u. a. wie folgt begründet:

„Der Rechtsstreit wird/bleibt gemäß § 97 Abs. 5 ArbGG bis zur Erledigung eines Beschlussverfahrens über die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft C Gewerkschaften für Z und P S Agenturen (CGZP) im Zeitpunkt des Abschlusses der für den Zeitraum August 2003 bis Dezember 2008 einschlägigen Tarifverträge, geschlossen zwischen der CGZP und dem Arbeitgeberverband mittelständischer Personaldienstleister e. V. (AMP), ausgesetzt."

Gegen diesen Aussetzungsbeschluss hatte der Kläger Beschwerde eingelegt, die das LAG jetzt zurückgewiesen hat, u. a. mit folgender Begründung:

„Die Annahme des Arbeitsgerichts, dass die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits von der Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft C Gewerkschaften Z und P -CGZP - abhängt, ist angesichts des dargestellten eingeschränkten Prüfungsmaßstabes nicht offensichtlich unzutreffend. Die Klageforderung kann nämlich nur begründet sein, wenn die arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifverträge unwirksam sind. Dies könnte sich ersichtlich lediglich aus einer fehlenden Tariffähigkeit der CGZP im Anspruchszeitraum ergeben."

Das LAG hat die Rechtsbeschwerde zum BAG zugelassen. Es gibt nach Auffassung von Experten überzeugende Gründe dafür, dass das BAG – sollten Rechtsmittel eingelegt werden – die Auffassung des LAG bestätigen wird. Bis zu einer abschließenden Klärung ist davon auszugehen, dass dieser Beschluss anderen Arbeitsgerichten bis zu diesem Zeitpunkt als Leitentscheidung dienen wird.

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