LAG Düsseldorf: Mehrgliedrige CGB-Tarifverträge sind gültig!

Mit seiner aktuellen Entscheidung zu vermeintlichen „Equal-Pay-Ansprüchen" von Zeitarbeitnehmern hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf klargestellt, dass der ab dem Jahre 2010 zwischen AMP und den CGB-Einzelgewerkschaften abgeschlossene Zeitarbeitstarifvertrag wirksam ist.

Der klagende Zeitarbeitnehmer forderte für die Jahre 2007 bis Februar 2011 ca. 44.000,00 Euro als Differenzvergütung, da kein wirksamer Zeitarbeitstarifvertrag vorgelegen habe (BAG-Beschluss vom 14.12.2010).

Der Arbeitgeber, ein Personaldienstleistungsunternehmen, hatte die Ansprüche zurückgewiesen, da der BAG-Beschluss gegenwartsbezogen sei und die Bezugnahme auf den zwischen AMP und den CGB-Einzelgewerkschaften abgeschlossenen Tarifvertrag wirksam sei. Die vermeintlichen Ansprüche seien daher auch wegen der tariflichen Ausschlussfrist verfallen.

Nachdem bereits das Arbeitsgericht Düsseldorf die Klage abgewiesen hatte, hat jetzt das LAG die Berufung des Klägers ebenfalls abgewiesen.

Die Entscheidung bestätigt sehr klar, dass sich das Risiko für diejenigen Arbeitgeber, die im Frühjahr 2010 die Arbeitsverträge der Zeitarbeitnehmer auf die neuen mehrgliedrigen Tarifverträge umgestellt haben, deutlich verringert hat. Ab Vertragsänderung können nach diesem Urteil keine Equal-Pay-Ansprüche entstehen.

Des Weiteren hat das LAG auch bestätigt, dass die Ausschlussfrist aus dem mehrgliedrigen Tarifvertrag auch Ansprüche erfasst, die vor der Vertragsanpassung entstanden sind. Die Frist gilt also ab dem Zeitpunkt der Vertragsänderung und nicht erst ab dem 14.12.2010 (Verkündungsdatum BAG-Beschluss).

Das LAG hat die Revision zum BAG zugelassen. Es bleibt also weiter spannend. Nach dieser sehr deutlichen Entscheidung wird es aber nur mit sehr hohem Argumentationsaufwand möglich sein, eine evtl. Unwirksamkeit der mehrgliedrigen Tarifverträge festzustellen.

>> Pressemitteilung LAG Düsseldorf vom 08.12.2011