Krisenmanagement aufgrund fehlender Tariffähigkeit der CGZP

Vorankündigung: Die Akademie der ES Edgar Schröder GmbH wird einen besonderen Workshop für Unternehmer zu dieser speziellen und komplexen Materie anbieten. Sobald der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts die Gründe für seinen negativen Beschluss vom 14.12.2010 schriftlich verfasst und veröffentlicht hat, geben wir die Termine und Veranstaltungsorte bekannt.

Als Referententeam werden Dr. Cornelius Popp von der Erlanger Treuhandgruppe, Mathias Söhngen, Jurist und Fachberater sowie Edgar Schröder, geschäftsführender Gesellschafter der ES Edgar Schröder GmbH fungieren.

Die Zeitarbeitsbranche in Deutschland startet mit diversen Handicaps und Herausforderungen in das neue Jahr 2011. Ungeachtet dessen feuerte, symbolisch gesehen, der Personaldienstleister Manpower die Silvesterrakete schlechthin „gen Zeitarbeitshimmel" ab. In Berlin wurde am vergangenen Mittwoch der millionste Zeitarbeitsvertrag des Jahres 2010 unterschrieben. „Der unbefristete Vertrag mit Frau Steffen, den wir symbolisch als den millionsten Arbeitsvertrag 2010 unterzeichnet haben, macht deutlich, dass die Zeitarbeit boomt", so Kerstin Hattar, Mitglied der Manpower Geschäftsleitung.

Viele Zeitarbeitsunternehmen und sonstige Dienstleistungsanbieter (so genannte Mischbetriebe aus verschiedenen Wirtschaftszweigen wie Gastronomie, Gebäudereinigung, Bewachungsgewerbe; Logistik ) können derzeit nicht unbeschwert und voller Tatendrang die klassischen Handlungsfelder Bewerbermanagement, Kundenbetreuung, Mitarbeiterbindung, Optimierung der Arbeitsprozesses usw. angehen. Ursache hierfür ist der BAG-Beschluss vom 14. Dezember 2010. Dieser schockt die Unternehmer und führt teilweise zu spürbaren Existenzängsten. Unter der Überschrift „Gefahr im verzug" kommentierte das Handelsblatt in der vergangenen Woche: „Was sich zurzeit in der deutschen Zeitarbeitsbranche abspielt, ist ohne Beispiel: Mehr als tausend Unternehmen steuern geradewegs auf die Pleite zu – und im politischen Berlin schert sich kaum einer darum...".

Aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt es informelle Signale, dass sich die von der Deutschen Rentenversicherung Bund angekündigten Nacherhebungen der Gesamtsozialversicherungsbeiträge durch Stundungsvereinbarungen für die betroffenen Unternehmen abfedern ließen. Zurzeit sind derartige Wasserstandsmeldungen der Kategorie Spekulation und Gerüchteküche zuzuordnen.

Für die gesamte deutsche Zeitarbeitsbranche wirkt sich der BAG-Beschluss verheerend aus und sorgt bildlich gesprochen für einen immensen Flurschaden. Hiermit ist weniger das ramponierte Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit gemeint, sondern viel mehr der strategische Aspekt. Bis dato fungieren die „C-Tarifwerke" als wirksamer Schutzwall gegen haltlose unrealistische Forderungen seitens der DGB-Gewerkschaften. Anders als in der Öffentlichkeit oberflächig wahrgenommen, sind deren Konditionen, allen voran die Tarifentgelte als solche, in den Flächentarifen mit AMP, BVD oder Mercedarius weder billig noch unfair. Diese befinden sich vielmehr auf absoluter Augenhöhe mit dem Niveau der BZA- bzw. IGZ-Tarife.

Aufgrund des akuten Vertrauensverlustes in die Tragfähigkeit der aktuellen AMP-, BVD-, oder Mercedarius-Tarifwerke werden viele Marktteilnehmer „umsatteln", d.h. zukünftig die BZA- oder IGZ-Tarife zur Anwendung bringen. Das spielt den DGB-Gewerkschaften hervorragend in die Karten: Deren Einfluss – allen voran die IG Metall – auf die Gestaltung der zukünftigen Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit wird immens zunehmen.

An dieser Stelle appellieren wir eindringlich an das Prinzip des Fair-Play im Umgang mit den Marktbegleitern. Für die seriöse Reputation der gesamten Zeitarbeit sollte es unbedingt unterlassen werden, die Kunden durch gezielte Propaganda angeblich bevorstehender Insolvenzen und daraus resultierender Subsidiärhaftung zu infizieren und dadurch unliebsame Mitwettbewerber aus der Lieferantenkette herauszukatapultieren und quasi in die Quarantäne auszusteuern.

Alle Institutionen, Gremien und vor allem die betroffenen Unternehmer benötigen für das Festlegen einer tragfähigen Strategie und funktionierendem Handlungsleitfaden die schriftliche Ausfertigung des Beschlusses seitens des 1. Senats unter der Regie der BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt, deren Veröffentlichung vermutlich noch einige Wochen auf sich warten lassen wird.

In der amtlichen BAG-Pressemitteilung Nr. 93/10 wird der gewichtige Aspekt des so genannten „Gegenwartsbezugs" vermisst. Ingrid Schmidt, Vorsitzende des 1. Senats, hat in ihrer mündlichen Entscheidungsbegründung deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die getroffene Entscheidung nicht auf den Zeitraum vor dem 07.12.2009 (Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg) zurück wirkt.

Es sind allerdings noch Klageverfahren aus der Vergangenheit (ab Januar 2004) anhängig, siehe hierzu unsere Aktuelle Info vom 29.12.2010 über die Pressemitteilung Nr. 33/10 des Arbeitsgerichts Berlins.

Die Anschreibe-Aktion des DRV Bund, mit dem Inhalt „Ansprüche auf entgangene Sozialversicherungsbeiträge" geltend zu machen, um primär die Verjährung von Beitragsansprüchen für das Jahr 2006 zu verhindern, mutet vielen Marktteilnehmern willkürlich an. Laut Berichten in den Medien wurden lediglich ca. 1.500 Zeitarbeitsunternehmen angeschrieben. Für Marktkenner steht fest, dass weit mehr als 4.000 Unternehmen bzw. Betriebseinheiten (unselbständige Zweigniederlassungen) in der Vergangenheit auf Basis von CGZP-Tarifwerken operiert hatten.

Der DRV Bund verfügt weder über eine strukturierte Datenbank noch über zielgerichtete Statusangaben seitens der Bundesagentur für Arbeit als Erlaubnisbehörde, in der komplett alle CGZP –Tarifvertragsanwender dokumentiert sind. Vieles deutet darauf hin, dass der DRV Bund per „Zufallsprinzip" öffentlich zugängliche Informationen, insbesondere die Website www.igmetall-zoom.de mit dem dortigen Register der AMP-Mitglieder als Datenquelle nutzte.

Im bevorstehenden Krisenmanagement wird ein starker Fokus auf die Prüfungspraxis bzw. der Prüfungsmethodik seitens der Rentenversicherungsträger gesetzt werden.

Zudem muss der Aspekt des Vertrauensschutzes vor dem Hintergrund der rechtskräftigen Prüfbescheide der zurückliegenden Jahre eingehend durchleuchtet werden. Die Institutionen der Sozialversicherung sind als Körperschaften des Öffentlichen Rechts an rechtsstaatliche Strukturen gebunden, hier vor allem an den gesetzlichen Rahmen des Vierten und Zehnten Sozialgesetzbuches (siehe §§ 28o – 28r SGB IV „Auskunfts- und Vorlagepflicht, Prüfung, Schadensersatzpflicht und Verzinsung" und §§ 39 – 51 SGB X „Bestandskraft des Verwaltungsaktes").

Der Zeitarbeitsverband AMP leistet in Person des Hauptgeschäftsführers Thomas Hetz in der Berliner Politikszene unermüdliche Lobbyarbeit. Gewichtige Unterstützung erfährt der AMP unter anderem vom Spitzenverband Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Schließlich will die BDA die potenzielle Gefahr der flächendeckenden Subsidiärhaftung auf Seiten der Entleiher präventiv verhindern.

Der Vorwurf, der AMP hätte in seiner Tarifpolitik Fehler gemacht, greift zu kurz.

Kein Experte hat als realistisches Störfall-Szenario es ansatzweise für denkbar erachtet, dass technische Satzungsfehler auf Seiten der C-Gewerkschaften zur totalen Unwirksamkeit der gesamten Tarifwerke führen. So hatte übrigens der 1. Senat in seinem Beschluss vom 10.02.2009 über die Tarifzuständigkeit der Einzelgewerkschaft DHV anlässlich der Tarifverträge mit diversen Landesverbänden des Deutschen Roten Kreuzes entschieden, dass die DHV für Arbeitnehmer in anderen als kaufmännischen und verwaltenden Berufen nicht zuständig sei. Vor diesem speziellen Hintergrund sind die Experten bzgl. des Status Quo des alten AMP-Tarifwerkes schlimmstenfalls von einer partiellen Unwirksamkeit für bestimmte Berufsfelder bzw. Wirtschaftssektoren, wie beispielsweise das Gesundheitswesen, ausgegangen.

Im übrigen käme kein Unternehmer auf die Idee, die jetzigen DGB-Zeitarbeitstarifverträge im speziellen Segment der eisenbahnspezifischen Tätigkeiten in Frage zu stellen, weil vor Jahren die Transnet als entsprechende Einzelgewerkschaft aus der „Tarifgemeinschaft" ausstieg und die verbleibenden Gewerkschaften wie Verdi und IG Metall aufgrund der Satzungen über kein Mandat für „Eisenbahner" verfügen.

Vereinzelt fordern bereits Zeitarbeitnehmer per Musterschreiben des DGB Equal-Pay-Nachzahlungen für die zurückliegenden Jahre ein.

Hinsichtlich des Aspekts der Ausschlussfristen hat die Professorin Dr. Christiane Brors ganz aktuell einen Fachbeitrag in der NZA Heft 24/2010 publiziert.

Sie positioniert sich gegen die Ansicht des LAG München, wonach die Ausschlussfristen der Stammbelegschaft des Entleihers bei der Geltendmachung von Equal Pay Ansprüche anzuwenden sind. Ihrer Meinung nach sind im Falle unwirksamer Leiharbeitstarifverträge die Nachzahlungsansprüche unverfallbar.

Die Diskussionen und Expertisen über das komplexe Themenfeld der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP und deren Auswirkungen befinden sich erst im Anfangsstadium und werden noch viele Facetten und Nuancen zum Vorschein bringen.

Wir werden Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten und stehen unseren Beratungsvertragskunden für individuelle Informationsaustausche jederzeit sehr gerne zur Verfügung.