Im Brennpunkt: der Zeitarbeits-Mindestlohn

Nach übereinstimmenden Berichten in der Presse signalisiert die FDP nunmehr Kompromissbereitschaft. „Wir haben unserem Koalitionspartner einen neuen Vorschlag unterbreitet", äußerte der sozialpolitische Sprecher FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich Kolb, gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.). „In einem Gesamtpaket für die Zeitarbeit könnten wir uns eine allgemeine Lohnuntergrenze vorstellen."

Die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) baut großen Druck auf die FDP auf. In der Braunschweiger Zeitung sagte sie, die bevorstehende Freizügigkeit mache ihr „wirklich Sorgen". „Wir wollen verhindern, dass über ausländische Tarifverträge Lohndumping zu uns transportiert wird".

Sogar der Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt wirbt für verbindliche Lohnuntergrenzen in der Zeitarbeitsbranche.

Allerdings wendet sich die FDP nach wie vor dagegen, die Branche in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufzunehmen. Die Lohnuntergrenzen sollen vielmehr im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) integriert werden. Dadurch will die FDP verhindern, dass der Zeitarbeitsmindestlohn als Referenzwert Impulse setzt, um vergleichbare Mindestlöhne in anderen Branchen zu installieren.

Zusätzlich fordert die FPD, dass in der Paketlösung die gleiche Bezahlung von Zeitarbeitnehmern und Stammbeschäftigten nach einem zu definierenden Zeitfenster statuiert wird – Stichwort: Equal Pay. Laut F.A.Z. könnte der Mindestlohn (im Rahmen der AÜG-Novellierung) noch vor Weihnachten vom Kabinett beschlossen werden, wenn sich die Koalitionspartner schnell über die Details einigen.