Hartz-IV-Reform: Lohnuntergrenze im AÜG

Nach wochenlangem Ringen um die Hartz-IV-Reform haben Vertreter von Bund und Ländern eine Einigung erzielt.

Für Zeitarbeitnehmer soll ab dem 1. Mai 2011 eine Lohnuntergrenze über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gelten. Von diesem Datum an ist der deutsche Arbeitsmarkt vollständig für Arbeitnehmer aus den osteuropäischen Nachbarländern geöffnet.

Damit ist die Forderung der Oppositionsparteien nach der kraft Gesetzes zwangsweisen Gleichstellung der Zeitarbeitnehmer wie die stammbeschäftigten Mitarbeiter in den Kundenbetrieben außen vor geblieben.

Geplant sind ferner verbindliche Mindestlöhne für das Wachgewerbe und die Weiterbildungsbranche über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

Das Ergebnis muss zunächst noch vom Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag offiziell gebilligt werden. Dies soll am Dienstag geschehen. Danach stimmen beide Parlamente gesondert darüber ab. Beck zufolge wird angestrebt, die Neuregelung mit einer Sondersitzung des Bundesrates am Freitag unter Dach und Fach zu bringen. Zuvor muss auch noch der Bundestag – er tagt regulär am selben Tag – zustimmen. Dies gilt nach der Verständigung von Koalition und Opposition aber als reine Formsache.