Gesetzliche Lohnuntergrenze im AÜG geplant

In einem heute veröffentlichten Interview sagte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, dass sie plant, mit einer im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgelegten Lohnuntergrenze gegen Lohndumping seitens osteuropäischer Zeitarbeitsfirmen vorzugehen.
Ende April 2011 laufen die Übergangsfristen für die Begrenzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitnehmer aus den osteuropäischen EU-Beitrittsländern aus.
„Wir wollen diese Dumpinglöhne nicht, und wir wollen nicht den Import dieser Tarifverträge, weil wir in Deutschland keine Lohnspirale nach unten in Gang setzen wollen“, sagte von der Leyen.
Die gesetzestechnischen Details der geplanten Änderungen sind dem Diskussionsentwurf des BMAS vom 04.06.2010 zu entnehmen. Der Diskussionsentwurf steht unseren Kunden im geschützten Kundenbereich „Fachliteratur“ zum Download zur Verfügung.
Am kommenden Montag (28.06.2010) findet vor dem Ausschuss Arbeit und Soziales eine öffentliche Anhörung zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) statt. Zur Debatte stehen die Anträge der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie der 11. Erfahrungsbericht der Bundesregierung bei der Anwendung des AÜG. Die drei Oppositionsparteien fordern wie der DGB eine Gleichbehandlung der Leiharbeiitnehmer/innen. In seiner Stellungnahme betont der DGB, dass der in der EU-Richtlinie über Leiharbeit geforderte "Gesamtschutz" der Beschäftigten im AÜG nicht gewahrt ist.