Gesetz gegen Drehtüreffekt

Auf dem Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) kündigte die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen an, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu ändern.
Die so genannten „Schlecker-Klauseln“ in den Tarifverträgen der Zeitarbeitsbranche reichen nicht aus, es müssten alle Schlupflöcher geschlossen werden. „Deshalb haben sie heute hier meine Zusicherung, dass wir eine gesetzliche Regelung auf den Weg bringen werden, die diesen Drehtüreffekten ein Ende macht“, teilte von der Leyen den Gewerkschaftsfunktionären mit. Sie werde den Austausch von Stammbelegschaften durch Leiharbeiter „nicht mehr tolerieren“.
Sie stellte zugleich klar, dass sie die Zeitarbeit als Beschäftigungsform grundsätzlich nicht in Frage stellt.
Darüber hinaus plädiert von der Leyen für einen Branchen-Mindestlohn in der Zeitarbeit. Hintergrund ist ihre Besorgnis, dass die Zeitarbeitnehmer ab 1. Mai 2011 mit Beschäftigten aus den neuen EU-Ländern konkurrieren müssten, die dann zu Löhnen zwischen drei und vier Euro arbeiten könnten.
Schlussendlich überreichte ihr der DGB-Vorsitzende Michael Sommer ein Gutachten zu notwendigen Gesetzesänderungen im AÜG. Im Kern besagt das Gutachten von Prof. Dr. Thomas Blanke (Uni Oldenburg), damit die EU-Richtlinie zur Leiharbeit ordnungsgemäß umgesetzt werden kann, müsse das AÜG geändert werden.
Vor allem werde der so genannte Gleichbehandlungsgrundsatz, den die Richtlinie zwingend vorschreibe, im deutschen AÜG nicht gewahrt. Bei Abweichungen vom Gleichbehandlungsgrundsatz müsse der nationale Gesetzgeber in jedem Fall sicher stellen, dass das Leiharbeitsverhältnis nicht zum Arbeitsverhältnis zweiter Klasse werden darf.
Außerdem vertritt der Prof. Dr. Blanke die These, die Überlassungsdauer sei zeitlich zu limitieren.