Gerüstbauer-Handwerk: Update der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen

Die seit dem 01.09.2015 geltende Allgemeinverbindlichkeit (AVE) des Tarifvertrags für das Gerüstbauer-Handwerk (RTV) wurde durch die AVE weiterer Tarifverträge vom 22. Juli 2026 überwiegend rückwirkend zum 01.05.2026 ergänzt und am 03.08.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

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