BFH-Urteil zum Vorsteuerabzug: Kostenpauschale bei der Kantinennutzung in Kundenbetrieben

In einem am 13. August 2026 veröffentlichten Urteil hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit der Frage befasst, unter welchen Bedingungen die Kantinennutzung in den Entleihbetrieben seitens der eingesetzten Zeitarbeitnehmer zu einem umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch zwischen dem Personaldienstleister und dem Kundenunternehmen führt. Die Entscheidung konkretisiert die steuerrechtlichen Anforderungen an die Abrechnung von Kostenpauschalen auf Basis der Arbeitnehmerüberlassungsverträge.

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