Bis zum 09. Dezember 2025 verlängerte Erklärungsfrist zwischen GVP und IG Metall

Am 12. September 2025 hatten sich der Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) und die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf einen neuen Tarifabschluss zu den Entgelttarifverträgen verständigt.

Die seinerzeit vereinbarte Erklärungsfrist bis 22.10.2025 ist ohne Widerrufserklärung seitens der Tarifvertragsparteien abgelaufen. Allerdings wurde mit der Einzelgewerkschaft IG Metall eine verlängerte Erklärungsfrist bis zum 09.12.2025 vereinbart.

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