Aufgrund der durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz initiierten Gesetzesänderungen zu den Überlassungsverträgen gemäß § 12 AÜG sowie im Nachweisgesetz für die sogenannte Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen gegenüber den Arbeitnehmern hat die Bundesagentur für Arbeit ihre Fachlichen Weisungen (FW) aktualisiert.
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