Bewegung in Sachen Schriftform!

Das Bundesjustizministerium veröffentlicht heute auf seiner Homepage eine sog. Formulierungshilfe für weitere Erleichterungen im geplanten Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV). Formulierungshilfen der Bundesregierung sind in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren nicht vorgesehen. Deshalb ist das in einen gemeinsamen Antragsentwurf der Bundestagsfraktionen SPD, Grüne und FDP eingebettet. Das Werk umfasst 117 Seiten. Von besonderem Interesse für die Zeitarbeitsbranche ist Folgendes:

  • Erstmalig nach 1972 soll für Arbeitnehmerüberlassungsverträge die Textform ausreichend sein (Seite 109). Jedoch wird es wohl dabei bleiben, dass der Vertragsschluss vor Überlassungsbeginn erfolgt sein muss (sog. Offenlegungspflicht seit 01.04.2017).
  •  Ferner soll der Nachweis der Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses per Textform ermöglicht werden. Dabei soll u.a. sichergestellt werden, dass ein Ausdruck möglich ist und dass der Arbeitnehmer den Empfang bestätigt (Seite 105).

Hinweis: Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Maßgeblich ist die Endfassung, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden wird. Niemand sollte voreilig auf die Textform umstellen.

≡  Link zum Antragsentwurf auf bmj.de