Das Bundesjustizministerium veröffentlicht heute auf seiner Homepage eine sog. Formulierungshilfe für weitere Erleichterungen im geplanten Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV). Formulierungshilfen der Bundesregierung sind in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren nicht vorgesehen. Deshalb ist das in einen gemeinsamen Antragsentwurf der Bundestagsfraktionen SPD, Grüne und FDP eingebettet. Das Werk umfasst 117 Seiten. Von besonderem Interesse für die Zeitarbeitsbranche ist Folgendes:
Hinweis: Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Maßgeblich ist die Endfassung, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden wird. Niemand sollte voreilig auf die Textform umstellen.