Neue Mindestlöhne im 
Dachdeckerhandwerk

Die Zwölfte Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung (12. DachdArbbV) wurde am 26.02.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Verordnung tritt am 1. März 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.

Der Mindestlohn beträgt für ungelernte Kräfte 13,90 € und erhöht sich ab dem 1. Januar 2025 auf 14,35 €. Für gelernte Kräfte beträgt der Mindestlohn 15,60 € und erhöht sich ab dem 1. Januar 2025 auf 16,00 €.

Neben dem Verbot der Überlassung von „Arbeitern“ gem. § 1b Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sind bei Tätigkeiten im Kontext des Dachdeckerhandwerks die umfassenden Regelungen zum Urlaub bzgl. seiner Dauer und des Urlaubsentgelts zu berücksichtigen.

Unsere Tabelle „Mindestentgelte sowie Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und Arbeitnehmerentsendegesetz 
(AEntG)“ haben wir entsprechend aktualisiert.

Link auf Tabelle „Mindestentgelte sowie Mindestarbeitsbedingungen“

Link auf 12. DachdArbbV