Neue Mindestlöhne im Gerüstbauerhandwerk

Die Achte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung (8. GerüstbauerArbbV) wurde am 29. November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Verordnung tritt am 01. Dezember 2023 in Kraft und gilt bis zum 30. September 2025.

Der Mindestlohn beträgt 13,60 Euro und erhöht sich ab dem 1. Oktober 2024 auf 13,95 Euro.

Neben dem Verbot der Überlassung von „Arbeitern“ gem. § 1b Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sind bei Tätigkeiten im Kontext des Gerüstbauerhandwerks die umfassenden Regelungen zum Urlaub bzgl. seiner Dauer, des Urlaubsentgelts sowie der Urlaubskasse gem. § 8 Rahmentarifvertrag für das Gerüstbauer-Handwerk (RTV) zu berücksichtigen.

Unsere Tabelle „Mindestentgelte sowie Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)“ haben wir entsprechend aktualisiert.

Link auf Tabelle „Mindestentgelte sowie Mindestarbeitsbedingungen“

Link auf Achte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung