Nachdem der Vorstand der IG Metall am 12.06.23 das Scheitern der Verhandlungen erklärt hatte, haben die VGZ und die IG Metall am 16.06.23 in München doch noch ein Verhandlungsergebnis erzielt. Damit besteht die Chance, dass der TV BZ ME über den 30.06.23 hinaus wirksam bleibt. Beide Seiten haben eine Erklärungsfrist bis zum 06.07.23 vereinbart. Schweigen gilt als Zustimmung. Damit liegt die Entscheidung über die Annahme des Verhandlungsergebnisses bei den zuständigen Gremien von IG Metall einerseits sowie bei den Arbeitgeberverbänden BAP und iGZ andererseits. Sollte eine Zustimmung erfolgen, ergeben sich folgende Änderungen:
- Die erste Stufe des TV BZ ME gilt ab September 2023 bereits ab Einsatzbeginn und nicht erst nach 6 Wochen.
- Zusätzlich gibt es eine Einigung über eine Inflationsausgleichsprämie. Verteilt auf die Monate Januar bis November 2024 erhalten die Beschäftigten in der Zeitarbeit, die in einem Betrieb der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt werden, bis zu 2.300 € Inflationsausgleich. Zunächst werden 300 Euro im Januar gezahlt und für die verbleibenden 10 Monate jeweils 200 Euro.
- Erforderlich ist eine mindestens 5-monatige Betriebszugehörigkeit beim Personaldienstleister.
- Der Anspruch auf Inflationsausgleich entsteht erst ab einem Monat Einsatz im Bereich ME.
- Es erfolgt eine Deckelung auf den tatsächlich gezahlten Inflationsausgleich im Kundenbetrieb im Zeitraum Dezember 2022 bis Dezember 2024.
- Bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien sind anrechenbar.
- Die Inhalte des Verhandlungsergebnisses sollen für die TV BZ Textil und HK übernommen werden. Die Höhe der Inflationsausgleichsprämie wird an die Regelung der betreffenden Kundenbranche angepasst.
Erfolgt keine Zustimmung zu dem Verhandlungsergebnis, gilt der TV BZ ME ab dem 01.07. nicht mehr.