Höhere Mindestentgelte für Tätigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks

Nach dem Auslaufen der 10. Verordnung zum 31. Mai 2022, wurde heute am 27. April 2023 die 11. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk im Bundesgesetzblatt verkündet.

Diese 11. MalerArbbV ist ab nächste Woche Montag 1. Mai 2023 auf Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) rechtsverbindlich. Konsequenterweise verdrängt diese Rechtsverordnung die Regeln über das Zeitkonto der Zeitarbeitstarifverträge. Die 11. MalerArbbV hat eine Gültigkeit bis 31. März 2025 und beinhaltet folgende Mindestentgelte:

 
„Gelernte“ - Bundesweit einheitlich

ab 01.04.2023:  14,50
ab 01.04.2024:  15,00

 „Ungelernte“ - Bundesweit einheitlich

ab 01.04.2023:  12,50
ab 01.04.2024:  13,00


 ≡ Link auf 11. MalerArbbV  

Die aktualisierte Tabelle der Branchenmindestentgelte sowie Mindestarbeitsbedingungen haben wir im Kundenbereich unserer Homepage eingestellt.

Link auf Mindestlohntabelle