Aktualisiertes Merkblatt der BA mit Stand 03/2023 für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer veröffentlicht

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ein neues Merkblatt für Leiharbeitnehmer mit dem Stand 03/2023 veröffentlicht.

Vertragsarbeitgeber bzw. Personaldienstleister (Verleiher) sind verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Leiharbeitnehmern) das Merkblatt der Erlaubnisbehörde bei Vertragsschluss auszuhändigen (§ 11 Absatz 2 AÜG).

Die Änderungen beziehen sich auf die seit 1. Januar 2023 geltende fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung.

Unsere BV-Kunden können sich das neue BA-Merkblatt im Kundenbereich > Fachliteratur > Recht downloaden.

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