Neue Mindeststundenentgelte in der Aus- und Weiterbildung ab 1. Februar 2023

Die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen (VO) wurde heute, 30. Januar 2023, im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die VO gilt ab 1. Februar 2023 und tritt zum 31. Dezember 2026 außer Kraft. Die Mindestlöhne erhöhen sich jeweils jährlich ab 01. Januar 2024 bis 2026.

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Die aktualisierte Tabelle der Branchenmindestentgelte sowie Mindestarbeitsbedingungen haben wir im Kundenbereich unserer Homepage eingestellt.

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