Neuer Tarifabschluss in der Zeitarbeit

Gemeinsam mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hat die arbeitgeberseitige Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) der Zeit-arbeitgeberverbände iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) und BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) einen neuen Tarifabschluss erreicht.

In einer ersten Erhöhung, die ab 1. April 2023 gilt, steigen die Entgelte der Entgeltgruppen 3 bis 9 wie folgt:
Die EG 3 erhöht sich von 13,32 Euro auf 14,55 Euro, die EG 4 von 14,08 Euro auf 15,38 Euro, die EG 5 von 15,90 Euro auf 17,25 Euro, die EG 6 von 17,90 Euro auf 19,24 Euro, die EG 7 von 20,89 Euro auf 22,39 Euro, die EG 8 von 22,49 Euro auf 23,97 Euro sowie die EG 9 von 23,72 Euro auf 25,14 Euro.

Ab dem 01. Januar 2024 steigen die Entgeltgruppen 3 bis 9 wie folgt:
Die EG 3 erhöht sich auf 15,06 Euro, die EG 4 auf 15,92 Euro, die EG 5 auf 17,85 Euro, die EG 6 auf 19,82 Euro, die EG 7 auf 23,06 Euro, die EG 8 auf 24,69 Euro sowie die EG 9 auf 25,89 Euro.

Die tarifvertraglichen Vereinbarungen können erstmalig mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.03.2024 gekündigt werden.

≡ Link auf iGZ Pressemitteilung

≡ Link auf BAP Pressemitteilung