Mindestentgelte für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen

Die zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen wurde am 21. Dezember 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist ab 01. Januar 2023 rechtsverbindlich mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2023.

Der Branchenmindestlohn der Entgeltgruppe IV (qualifizierte Servicetätigkeiten und Fluggastdienste) liegt bundesweit einheitlich bei 13,91 € und erhöht sich ab 01. April 2023 auf 14,46 €.

In der Entgeltgruppe II liegt der höchste Branchenmindestlohn bei 18,89 €/Std. und erhöht sich ab 01. April 2023 auf 19,49 € bspw. in Baden-Württemberg und Berlin für Mitarbeiter mit entsprechender behördlicher Prüfung zur Luftsicherheitskontrollkraft. 

Zwischen diesen beiden Entgeltgruppen II und IV gibt es folgerichtig die „Entgeltgruppe III“ für geschultes Personal, das bspw. zur Bordkartenkontrolle eingesetzt wird. 

Die länderbezogenen Stundenentgelte differieren sehr stark bis hin zu eigenständigen Entgelten in München Stadtgebiet gegenüber dem restlichen Bundesland Bayern.

Die Übersichten und €-Werte sind unter dem folgenden Link abrufbar:

→ Link auf Verkehrsflughafen-Sicherheitskräftearbeitsbedingungenverordnung

Die aktualisierte Tabelle der Branchenmindestentgelte sowie Mindestarbeitsbedingungen haben wir im Kundenbereich unserer Homepage eingestellt.

→ Link auf Mindestlohntabelle