Mehrarbeitszuschläge – Berücksichtigung von Urlaubsstunden

Das Bundesarbeitsgericht hat heute am 16. November 2022 seine Entscheidung zur Berücksichtigung von Urlaubsstunden bei der Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen veröffentlicht. → Link

Demnach sind für „das Erreichen des Schwellenwertes, ab dem nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrags für die Zeitarbeit ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Mehrarbeitszuschläge besteht, nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch genommene Urlaubsstunden zu berücksichtigen.“

Bereits im Rundschreiben 02 / 2022 sind wir auf den zu Grunde liegenden Sachverhalt eingegangen. → Link

Es handelt sich hierbei um keine zeitarbeitsspezifische Konstellation. Andere Branchen bzw. Arbeitgeber sind gleichermaßen von dem Thema betroffen!