Die 9. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung wurde am Donnerstag den 22. September 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Verordnung tritt am Samstag den 01. Oktober 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Demnach betragen die Mindestlöhne bundeseinheitlich
Lohngruppen | ab 1. Oktober 2022 | ab 1. Januar 2024 |
1 | 13,00 Euro | 13,50 Euro |
6 | 16,20 Euro | 16,70 Euro |
Die aktualisierte Tabelle der Branchenmindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen haben wir im Kundenbereich unserer Homepage eingestellt.