Aktualisiertes Merkblatt der BA mit Stand 08/2022 für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer veröffentlicht

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ein neues Merkblatt für Leiharbeitnehmer mit dem Stand 08/2022 veröffentlicht.

Die Vertragsarbeitgeber bzw. Personaldienstleister (Verleiher) sind verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Leiharbeitnehmern) das Merkblatt der Erlaubnisbehörde bei Vertragsschluss auszuhändigen (§ 11 Absatz 2 AÜG).

Das Merkblatt enthält Änderungen hinsichtlich der neuen Regeln im Kontext der Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie ab 1. August 2022, ein Hinweis auf den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ab 1. Oktober 2022 sowie über die Pflicht des Entleihers hinsichtlich einem Übernahmegesuch eines Leiharbeitnehmers.

Unsere BV-Kunden können sich das neue BA-Merkblatt im Kundenbereich > Fachliteratur > Recht downloaden,
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