Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen

Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen zugestimmt. Mit der rechtzeitigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist zu rechnen, so dass das Gesetz zum 01. August 2022 in Kraft treten wird.

Im Zuge der Umsetzung werden die folgenden Gesetze ergänzt und erweitert:

  • das Nachweisgesetz (NachwG),
  • das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG),
  • das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG),
  • und das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG).

Die Änderungen haben Auswirkungen auf unsere Arbeitsvertragsmuster und weitere Dokumente für Neueinstellungen mit dem Stichtag 01. August 2022.

In der Kalenderwoche 29 werden wir Sie in einem detaillierten Rundschreiben ausführlich über die Änderungen informieren.

Unseren BV-Kunden stellen wir zeitnah redaktionell überarbeitete Arbeitsvertragsmuster im Kundenbereich unserer Homepage zur Verfügung. Des Weiteren planen wir für die Kalenderwoche 30 an zwei Terminen ein Online-Seminar exklusiv für unsere BV-Kunden ein. Die Termine geben wir rechtzeitig bekannt.

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie noch im Juli zeitliche Ressourcen einplanen, insbesondere um die neuen Arbeitsverträge und weitere Dokumente hinsichtlich Inhalt und Formatierung zu implementieren.