Neue Mindestlöhne in der Pflegebranche

Die 5. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche wurde am 26. April 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Verordnung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und gilt bis zum 31. Januar 2024.

Die Mindestlöhne sind weiterhin in drei Kategorien aufgeteilt:

Pflegehilfskräfte

01.05.2022   [unverändert] 12,55 € 
01.09.2022  13,70 €
01.05.2023  13,90 €
01.12.2023  14,15 €

Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit

01.05.2022   [unverändert] 13,20 €
01.09.2022  14,60 €
01.05.2023  14,90 €
01.12.2023  15,25 €

Pflegefachkräfte

01.05.2022   [unverändert] 15,40 €
01.09.2022  17,10 €
01.05.2023  17,65 €
01.12.2023  18,25 €

Des Weiteren erhöht sich der Urlaubsanspruch im Kalenderjahr 2022 durch 7 Tage Mehrurlaub auf 27 Arbeitstage und in den Kalenderjahren 2023 und 2024 durch 9 Tage Mehrurlaub auf 29 Arbeitstage.

Unsere Tabelle „Mindestentgelte sowie Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)“ haben wir entsprechend aktualisiert.

→ Link auf Tabelle „Mindestentgelte sowie Mindestarbeitsbedingungen“

→ Link auf Fünfte Verordnung für die Pflegebranche