Gemeinsame Stellungnahme von BAP und iGZ zum Mindestlohn von 12 Euro

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG)“ vorgelegt, nachdem der allgemeine gesetzliche Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12 € / Std. angehoben werden soll.

Der Referentenentwurf sieht keinerlei Übergangsfristen oder Ausnahmeregelungen für laufende und allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge vor. Somit wären auch die Tarifwerke von BAP und iGZ mit den DGB-Gewerkschaften betroffen, und zwar in den Entgeltstufen 1 und 2a. Die Entgeltstufe 1 sieht in beiden Tarifverträgen ab dem 1. April 2022 einen Stundenlohn von 10,88 Euro vor und die Entgelt­stufe 2a ab demselben Zeitpunkt 11,60 Euro. Beide Entgeltstufen würden durch einen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro ab dem 1. Oktober überlagert werden.

Hierzu nahmen die beiden Zeitarbeitgeberverbände, der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) jetzt gemeinsam Stellung.

Darin heißt es unter anderem: „Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) und der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) setzen sich als Branchen-Sozialpartner nachdrücklich für die grundrechtlich geschützte Tarifautonomie ein und haben zusammen mit den DGB-Gewerkschaften Tarifwerke geschaffen, die die erforderliche Flexibilität in der Wirtschaft mit den berechtigten Sicherheitsbedürfnissen der Beschäftigten interessengerecht zusammenführen. Insoweit sollte der Gesetzgeber auch die „Richtigkeitsgewähr“ dieser Tarifverträge respektieren, die Normsetzungsprärogative der Koalitionen im Arbeitsleben akzeptieren und das Vertrauen der Beteiligten in die abgeschlossenen Tarifvereinbarungen nicht zerstören.“

Konkrete Hauptforderung von BAP und iGZ sind "ausreichende Schonfristen, um die bestehenden Tarifverträge in der Zeitarbeitsbranche auslaufen lassen und dann anpassen zu können. Dies Instrumentarium wurde bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes seinerzeit auch gewählt und hat sich bewährt."

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Aus einer aktuellen Umfrage des Münchener Ifo-Instituts für den Personaldienstleister Randstad geht übrigens hervor, dass 44 Prozent der befragten Unternehmen demnach ihre Löhne nach oben korrigieren müssen.

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