Aktualisiertes Merkblatt der BA mit Stand 10/2021 für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer veröffentlicht

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ein neues Merkblatt für Leiharbeitnehmer mit dem Stand 10/2021 veröffentlicht.

Die Vertragsarbeitgeber bzw. Personaldienstleister (Verleiher) sind verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Leiharbeitnehmern) das Merkblatt der Erlaubnisbehörde bei Vertragsschluss auszuhändigen (§ 11 Absatz 2 AÜG).

Das Merkblatt enthält im Wesentlichen folgende Änderungen:

  • Hinweis auf das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischwirtschaft (ab der Seite 2, unter Punkt A);
  • Aktualisierung der geltenden Mindeststundenentgelte gemäß der Vierten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung (ab der Seite 4, unter Punkt C);
  • Erleichterungen bei der Pflicht, sich im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtzeitig arbeitssuchend zu melden: Die Pflicht zur "persönlichen Arbeitsuchendmeldung" entfällt ab dem 01.01.2022. Es genügt, wenn der Arbeitnehmer seiner Arbeitsagentur online oder telefonisch die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mitteilt. Die Agentur für Arbeit wird nach der Arbeitsuchendmeldung ein erstes Gespräch anbieten, welches dann persönlich oder per Videokommunikation stattfinden kann (ab der Seite 5, unter Punkt F).

BV-Kunden können sich das neue BA-Merkblatt im Kundenbereich > Fachliteratur > Recht downloaden,

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